BMU zur "Lärmbekämpfung in Deutschland"
Lärm ist unerwünschter Schall, der belästigt, stört und bei großer Lautstärke auf Dauer sogar krank machen kann ...
Für Betriebe und Anlagen schreibt die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) vor, dass sie den verfügbaren und wirtschaftlich vertretbaren Stand der Lärmminderungstechnik einzuhalten haben ...
Grundgesetz, Artikel 20 A: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ..."
Quelle: Laut ist out!
(PDF ca. 128 KB), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Psychosoziale Gesundheit
Prof. Dr. med. Volker Faust:LÄRM – UMWELTPROBLEM NR. 1 und Geißel unserer Zeit
"Der Mensch braucht den Gegensatz zwischen Schall und Stille. So gehört auch der Lärm zum Leben, besonders in unserer modernen Zeit. Nichts, das nicht mit Geräuschen verbunden wäre. Doch der Lärm nimmt ständig zu, geradezu erschreckend schnell und intensiv, selbst an früheren Orten der Stille. Auch wird der Schallpegel immer lauter. Das bleibt nicht ohne seelische, körperliche und psychosoziale Konsequenzen. Welches sind die bedenklichsten Folgen? Wen treffen sie am heftigsten und nachhaltigsten? Und vor allem: Kann man überhaupt noch gegensteuern?
Nachfolgend ein ausführlicher Beitrag zu einem belastenden Faktor, der weitgehend unerkannt bis verleugnet unsere Gesundheit und damit sogar die gesellschaftlichen Strukturen anzugreifen droht." Themen:- Lärm - Allgemeine Aspekte
- Lärm, was ist das?
- Der Lärm und seine und körperlichen Folgen
- Lärm: seelische und psychosoziale Einbußen
- Lärm ruiniert auch die Tier- und Pflanzenwelt
- Mensch – Lärm – Stille.
Lärmwirkung
Auszug - Quelle und Herausgeber: Umweltbundesamt Geräuscheinwirkungen können in vielfältiger Weise die Lebensbedingungen beeinträchtigen. Jedes hörbare Geräusch, das zu Belästigungen, Störungen oder Gesundheitsgefährdungen führt, wird als Lärm bezeichnet. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zielt darauf ab, Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen durch Geräusche zu vermeiden. Eine Konkretisierung der Begriffe erhebliche Belästigung und Gesundheitsgefahr findet sich im BImSchG allerdings nicht. Die Lärmwirkungsforschung hat diese Aufgabe übernommen. Zu den Hauptwirkungen des Umweltlärms zählen Belästigungen. Sie werden vor allem durch die Störung der Kommunikation, der Erholung und Entspannung, einschließlich des Nachtschlafes, hervorgerufen und beeinträchtigen das Wohlbefinden. Zur Präzisierung des Begriffs erhebliche Belästigung wurde durch Befragungen in einer Reihe von interdisziplinären Feldstudien der Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und ihren Wirkungen auf den wachen und schlafenden Menschen ermittelt. Die Studien machen mit Hilfe von Dosis - Wirkungskurven den Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und Beeinträchtigung transparent und liefern Werte für Lärmbelastungen, oberhalb derer mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Vereinfacht lassen sich die Ergebnisse der empirischen Lärmwirkungsforschung wie folgt zusammenfassen: Anhaltswerte zur Vermeidung von Belästigungen durch Geräusche Tag |
Nacht |
Bemerkungen |
< 50 |
< 40 |
außerhalb der Gebäude |
< 35 |
< 25 |
innerhalb der Gebäude |
Gesundheitliche Folgen erhöhter Lärmbelastung
Lärm löst in Abhängigkeit von der Tageszeit (Tag/Nacht) in unterschiedlichem Maße unterschiedliche Reaktionen aus, dies ist gesondert zu berücksichtigen. Im allgemeinen sind bei Mittelungspegeln (Lm) innerhalb von Wohnungen, die nachts unter 25 dB(A) und tags unter 35 dB(A) liegen, keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bedingungen werden bei gekippten Fenstern noch erreicht, wenn die Außenpegel nachts unter 40 dB(A) und tags unter 50 dB(A) liegen. Tagsüber ist bei Mittelungspegeln über 55 dB(A) außerhalb des Hauses zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Lärmbedingte Schlafstörungen können weitgehend vermieden werden, wenn die Mittelungspegel im Schlafraum 30 dB(A) und die Einzelgeräusche 45 dB(A) nicht überschreiten. Anhaltend starker Umweltlärm kann über die Belästigung hinaus auch zu Gesundheits-beeinträchtigungen führen. Lärm ruft unspezifische Stressreaktionen hervor. Wache Menschen reagieren auf starke Lärmbelastungen direkt oder bei Lärmbelästigungen indirekt mit vermehrter Ausschüttung verschiedener Stresshormone. Im Schlaf führt schon eine wesentlich geringere Lärmbelastung zu erhöhter Freisetzung von Stresshormonen. Dabei wird teilweise der normale Schwankungsbereich überschritten, und es wird längerfristig eine erhöhte Cortisol Ausscheidung beobachtet. Erste Ergebnisse von Felduntersuchungen zum langfristigen Einfluss von Straßen Verkehrslärmbelastung auf die Stresshormonausscheidung liegen inzwischen vor. Im Vergleich mit einer ruhig wohnenden Kontrollgruppe (Lm < 45 dB(A) nachts) war die Ausscheidung von Noradrenalin und Cortisol bei der verkehrslärmbelasteten Gruppe (Lm = 53 bis 69 dB(A) nachts) langfristig signifikant erhöht. >> zur Webseite ...
Das Umweltbundesamt rät:
Wer Lärmprobleme hat, sollte versuchen, sie gütlich zu lösen. In vielen Fällen entstehen Lärmbelästigungen durch Unkenntnis und Unwissenheit des Störers. Hier kann ein klärendes Gespräch ausreichen, das Problem zu beseitigen. Gelingt dies nicht, sollte sich der Lärmbelästigte vorsorglich um "Beweismittel" kümmern, aber: Eigene Lärmmessungen machen in der Regel keinen Sinn. Wenn der Störer gegen eine Strafvorschrift verstößt, muss die Polizei oder der Staatsanwalt tätig werden. Wenn der Lärmstörer gegen bestehende Gesetze und Vorschriften verstößt, muss die zuständige Behörde tätig werden. Tut sie das nicht, kann man Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben [...]
Online-Umfrage des Umweltbundesamtes...
... zur Lärmbelästigung in Deutschland Mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich bislang an der "Lärmbelästigungs-Umfrage" des Umweltbundesamtes (UBA) [..] Die Aktion wird weitergeführt, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre persönlich erlebte Belästigung durch Lärm zu artikulieren. Mit nur wenigen Mausklicks hat jeder, der über einen Internetzugang verfügt, die Möglichkeit, seine persönliche Belästigung durch Lärm einzuschätzen und mitzuteilen [..] >> zur Online-Umfrage