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Petition

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Petitionen Der 14. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 02.03.2011 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses über die Petitionen 14/01397 (und 14/03156) entschieden.

Die Petition von Bürgern aus Mahlberg und Ettenheim ist damit abgeschlossen. Vier Jahre hat der Petitionsausschuss (PetA) des ehemaligen Landtags Baden-Württemberg gebraucht, um dann kurz vor der Landtagswahl im März 2011 eine Entscheidung zu treffen. Auslöser für diese Petition waren erhebliche Belästigungen durch German-Pellets im Industriegebiet DYN A5 in nächster Nähe zu Wohngebieten. Die Beschwerden der Anwohner wurden schon damals nicht ernst genommen. Inzwischen hat sich der PetA in einem ausführlichen Bericht mit den Genehmigungen und der Planung befasst. Als Ergebnis wird festgestellt:

"Die Petitionen werden insoweit für erledigt erklärt, als mit der Überplanung und bauleitplanerischen Zusammenführung der bisherigen Plangebiete "R. I" und "R. II" sowie dem Verzicht auf das Plangebiet "R. III" das Bauleitplanverfahren wieder aufgenommen und hierfür vom Träger der Planungshoheit bereits Fachgutachten zur Lärmbeurteilung sowie Lärmmessungen veranlasst wurden.
Im Übrigen kann den Petitionen im Hinblick auf die noch ausstehenden kommunalen und behördlichen Entscheidungen derzeit nicht abgeholfen werden."

Der vollständige Bericht kann direkt beim Landtag heruntergeladen werden (Seiten 8 bis 37):
>> Drucksache 14/7622 (PDF, ca. 253 KB).

In dieser Petition von vier Anwohnern aus Ettenheim und Mahlberg ging es um folgende Themen, die wir nachfolgend näher erläutern:
  1. Planung und Bebauung des Industriegebiets DYN A5 in nächster Nähe zu Gewerbe- und Wohngebieten.
  2. Lärm-, Staub- und Geruchs-Emissionen, Dauer-Betriebslärm durch holzverarbeitenden Betrieb.
  3. Planung weiterer emissionsträchtiger Anlagen.
  4. Planung eines Biomasseheizkraftwerks.

1. Planung und Bebauung des Industriegebiets DYN A5
in nächster Nähe zu Gewerbe- und Wohngebieten

Im Jahr 1999 gründeten die Städte Ettenheim und Mahlberg den Zweckverband "Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg" mit der Absicht, ein ca. 45 ha großes gemeinsames Industriegebiet "DYN A 5" auszuweisen. Der Bebauungsplan eines ersten Teilbereichs "Rittmatten I" ist am 19. Mai 2005 in Kraft getreten. Von den ca. 22,5 ha befinden sich ca. 5,6 ha (ca. 25 %) auf Gemarkung Ettenheim und ca. 16,8 ha (ca. 75 %) auf der Gemarkung Orschweier.

German-Pellets wurde im Juli 2006 die ersten Baugenehmigungen erteilt. Da das Werk großteils im Bereich Rittmatten II liegt, für den bis heute kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt, wurden "vom Zweckverband" als Träger der Planungshoheit Befreiungen von den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt (die Bauhöhen wurden deutlich überschritten): Die Höhenüberschreitungen seien städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Anhaltspunkte dafür, dass mit den erteilten Befreiungen nachbarschützende Vorschriften verletzt werden, seien nicht zu erkennen. Dennoch fordert der PetA in Abschnitt 3.1.1:

Im Zuge der Planungen für Rittmatten II wurde bekanntermaßen festgestellt, dass wegen der zu hohen Lärmkontingente für Rittmatten I eine gewerbliche Nutzung auf Rittmatten II nicht mehr zulässig ist. Der PetA empfiehlt deshalb auch, auf die Erweiterung Rittmatten III zu verzichten. Andernfalls müssten die Restflächen weiter begrenzt werden und ließen sich kaum noch als Gewerbeflächen vermarkten.

Bei der Schlussabnahme des Pelletwerks am 23. Januar 2007 wurde festgestellt, dass mehrere Auflagen desr Baugenehmigung nicht erfüllt waren: Abnahme durch den Brandschutzsachverständigen, der Nachweis der Einhaltung der Werte des Schallgutachtens 2170E1/06. Im März legt GP stattdessen das Schallgutachten 2170/E3/07 vor. Es enthält "Maßnahmen zur Reduzierung tieffrequenter Geräusche". Damit werden auch die Bescherden über tieffrequenten Lärm (Bereich unter 90 Hz) gutachterlich bestätigt.

2. Lärm-, Staub- und Geruchs-Emissionen,
Dauer-Betriebslärm durch holzverarbeitenden Betrieb.

Mit Beginn der Pelletproduktion im Dezember 2006 beschwerten sich die Anwohner über die unzumutbare Lärmbelästigung, vor allem durch die beiden Lüfter der Bandtrockner. German Pellets lässt schließlich im Januar 2008 Schalldämpfer auf den Bandtrocknern installieren, die Abnahmemessung erfolgte im Januar 2008 mit dem verheerenden Ergenbis: Trotz Schalldämpfer immer noch über 20 Dezibel über den Werten der Prognose 2170E1/06, die Bestandteil der Genehmigung ist.

Pro Quadratmeter erlaubt die Baugenehmigung eine bestimmte Schallleistung. Die größeren Schallemissionen an den Spänetrocknern können jedoch auf der gesamten Nutzungsfläche ausgeglichen werden. Die Anwohner haben davon jedoch nichts, da die Bandtrockner an der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung hin stehen. Im Folgenden beginnt ein Gezerre um die Interpretation der Genehmigung und der Messergebnisse, die im Juli 2008 durch eine Messung der DEKRA beantwortet werden sollte.

 

 

 

3. Planung weiterer emissionsträchtiger Anlagen.

 

 

4. Planung eines Biomasseheizkraftwerks.

 

 

5. Auflistung von Problemen mit GP.

Der PetA hat über zahlreiche Probleme mit GP hinsichtlich Auflagen, Genehmigungen und Gesetze berichtet. Aus dem umfangreichen Bericht des PetA haben wir eine Kurzfassung (PDF, ca. 110 KB) zur schnellen Orientung zusammengestellt.

 

 

 

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