Geruch
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Übersicht
Gerüche können entsprechend dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in die
Kategorie erheblicher Belästigungen fallen. Im Sinne des Gesetzes sind sowohl vorbeugend
im Rahmen der Genehmigung neuer emittierender Anlagen bzw. durch Anordnung nachträglicher
Maßnahmen bei bereits bestehenden Anlagen sicher zu stellen, dass Belästigungen
vermieden werden.
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