Neu!
Sagen Sie Ihre Meinung!
>> zum Forum...

Lärm

Inhalt

 

Übersicht

Mit dem Produktionsbeginn des Pelletwerkes im Industriegebiet DYN A5 wurden Anwohner in einem bestimmten Sektor Orschweiers und im Westen Ettenheims vor allem nachts von einem Geräusch belästigt, das von ihnen eindeutig dem neuen Pelletwerk zugeordnet wurde, stoßen jedoch bei den Behörden, insbesondere den Verantwortlichen im Zweckverband auf taube Ohren.

Verschiedene Ortstermine im Schlafzimmer von Betroffenen mit Ingenieuren des Pellet-Herstellers, darunter auch ein Schallgutachter aus Leipzig (20.06.2007), verlaufen für die Betroffenen enttäuschend: Es wird versucht, das Problem zu bagatellisieren und die Betroffenen als "ein paar wenige", besonders empfindsame Menschen hinzustellen (eine offenbar gängige Strategie).

Ende Juni 2007 reichen 4 Bürger aus Mahlberg/Orschweier und Ettenheim eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg ein. Hauptthema: Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen durch die Genehmigung eines Pelletwerkes in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten ohne Öffentlich- keitsbeteiligung und ohne Einflussmöglichkeit des Mahlberger Gemeinderates.

Durch eigene Messungen konnte die tonale Auffälligkeit der Bandtrockner belegt werden. Nach einem weiteren Ortstermin am 30.12.2007 mit nahezu dem vollständigen Gemeinderat Mahlberg und beiden Bürgermeistern sowie der Presse wurde von Bürgermeister Bruno Metz eine Überprüfung der Problematik versprochen, nicht ohne die Bemerkung: "Liegt der Lärm unter den gesetzlichen Grenzwerten, dann ist er hinzunehmen...".

Eine unendliche Geschichte?

 

Aktueller Stand: Obwohl German Pellets, vertreten durch seinen geschäftsführenden Gesellschafter Peter Leibold, seit über 3 Jahren Kenntnis von den Lärmproblemen (auch an seinen anderen Standorten) hat, überschreitet das Werk Ettenheim - durch (vom Steuerzahler bezahlten) Gutachten nachgewiesen - immer noch die Richtwerte für die angrenzende Wohnbebauung.

Auch die Kritiker der BI-GP ("von Anfang unversöhnlicher Konfrontationskurs..", "..argumentiert dabei zuweilen unsachlich"), allen voran der Zweckverbandsvorsitzende Bruno Metz sollten nun endlich ihre Einstellung überdenken und bei der Unteren Baurechtsbehörde ansetzen!

Das Ergebnis unserer Recherchen ist:

 

DYN A5 ist lärmtechnisch eine Fehlplanung

Vor dem Einbau der Absorber lag die Schallleistung der Bandtrockner bei 106 dB (BZ 22.02.2008). Die Bandtrockner sind ca. 420 m entfernt. Nehmen wir dann noch eine Hammermühle in 600 m Entfernung mit 112 dB(A) dazu und führen mit diesen Werten eine einfache Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613 durch, so erhalten wir für die Kronenstraße einen Immissionspegel von 50 dB(A), ohne Hammermühle sind es 45,4 dB(A).

Hinweis: Bereits enthalten ist die Formulierung "immissionswirksamer" Schallleistungspegel. Das heißt, der "tatsächliche" Lärm darf viel mehr sein. Es darf somit nicht argumentiert werden, dass durch Abschirmung "weniger Lärm ankommt".

Wenn man wie die Dekra (in ihrem Gutachten vom 23.09.2008) davon ausgeht, dass die Entfernung vom Mittelpunkt der Kontingentflächen aus gerechnet wird (Entfernung zur Kronenstraße dann 497,8 m) und pauschal jeder Quadratmeter mit 60 dB(A) Schallleistung belegt werden darf, erhält man (z.B. mit unserem Lärmrechner) den einer punktförmigen Schallquelle entsprechenden Schallleistungspegel Lw = 104 dB(A). Selbst hierbei errechnet sich für die Kronenstraße ein Pegel von 41,9 dB(A). Dies ist eine Überschreitung des für ein WA geltenden Richtwertes von 40 dB(A) und ein folgenschwerer Planungsfehler:

Lärmkontingent von DYN A5 bereits mit einem Betrieb voll ausgeschöpft

Bereits durch die Lärmemissionen des Pelletwerks (ohne Rundholzplatz) wird im nächstgelegenen Wohngebiet (WA) der Richtwert von 40 dB(A) nachts überschritten. Die Weiterentwicklung des Industriegebiets DYN A5 wird durch die offensichtlich zu leichtfertig genehmigten Lärmemissionen eines einzigen Betriebes blockiert. So darf die neu gebaute ENI Tankstelle nur tagsüber betrieben werden. Wenn nun ausgerechnet Bürgermeister Metz dies als "bürokratischen Irrsinn" bezeichnet, muss man sich schon wundern.

Die Wurzel des Problems liegt bei den fehlerhaften Genehmigungen. Jede weitere Ansiedlung von Betrieben wird den Immissionswert zwangsläufig weiter erhöhen. DYN A5 ist bei weitem noch nicht ausgebaut! Zudem gibt es in der Nähe weitere Industriegebiete ("Wolfsmatten", "Bengst", "Süße Matten"), die glücklicherweise ihren genehmigten Lärm (bisher) nicht ausschöpfen. Sollten die Betriebe sich zu einem späteren Zeitpunkt genötigt sehen, mehr Lärm zu verursachen, kann es ihnen vermutlich niemand verwehren: Goritzka stellt fest [2]: "Eine Beschränkung der Geräuschemission für die Industriegebiete, z.B. durch Emissionskontingente, ist in den vorhandenen Bebauungsplänen nicht ausgewiesen".

Wie sich die Industrie-Ansiedlungen mit den genehmigten Werten auf die Wohnbebauung auswirkt, können Sie selbst mit unserem Kontingentierungs-Rechner nachvollziehen.

Den Bürgern kann man es nicht anlasten, dass sie sich in Verantwortung für die künftigen Generationen zum Schutz ihrer natürlichen Lebensgrundlagen (vgl. Art. 20 GG) gegen die Auswirkungen einer Fehlplanung zur Wehr setzen.

Verhindert German Pellets weitere Ansiedlungen?

German Pellets sieht offensichtlich wenig Veranlassung, freiwillig teure Lärmsanierungen vorzunehmen, schließlich wurde das alles so genehmigt. Die Zweckverbands-Vorsitzenden argumentieren, German Pellets sei in der Pflicht, schließlich sei das Werk jetzt mit einer Produktionslinie bereits so laut wie es ursprünglich mit zwei Linien geplant war. Wo wäre dann für die Anwohner der Unterschied?

Man daraus auch schlussfolgern, dass die jetzige Lärmbelästigung der Anwohner von Anfang an so geplant war. Im Planungsfall wäre das Pelletwerk jedoch fertig gestellt: Ob der Betreiber dann überhaupt noch zu einer Nachbesserung bereit wäre, darf bezweifelt werden.

Aber auch dann wären die Restflächen noch unbesiedelt. Man kann leicht den Eindruck bekommen, German Pellets muss jetzt herhalten, um von der Fehlplanung abzulenken. Nach dem ursprünglichen Bebauungsplan für "Rittmatten I" wäre eine gewerbliche Nutzung im Baugebiet "Rittmatten II" gar nicht mehr zulässig, wie folgende Auszüge aus dem B-Plan belegen:

 

Auszüge aus dem Bebauungsplan "Rittmatten I"

(bzw. aus der veröffentlichten, noch nicht rechtsgültigen Änderungs-Satzung zu Rittmatten I):

 

Quellen

Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Kommentar hinzufügen