Staub
Inhalt- Feinstaub und Grenzwerte
- Belastung durch den Verkehr
- Belastung durch das Pelletwerk
- Quellenverzeichnis
Feinstaub und Grenzwerte
Auszug aus [1]: In Deutschland darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm/Kubikmeter (μg/m3) für Feinstaub 35 mal im Jahr überschritten werden. Trotzdem kommt es jedes Jahr an zahlreichen Messpunkten zu mehr Überschreitungen. Der auf das Jahresmittel bezogene Feinstaub-Grenzwert von 40 μg/m3 wird selten überschritten. Die Grenzwerte haben, juristisch formuliert, "drittschützende" Wirkung, das heißt, Bürgerinnen und Bürger können die Einhaltung der Grenzwerte vor Gericht einklagen. Der Grenzwert bezieht sich auf die so genannte PM10-Fraktion, also Staubteilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer. Wird dieser Grenzwert immer wieder überschritten, hat dies deutliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit: Zwischen Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen bis hin zu Lungenkrebs und dem Feinstaub gibt es einen Zusammenhang – das gilt als erwiesen. Eine Konzentrationsschwelle in der Umgebungsluft, unterhalb derer keine schädigende Wirkung zu erwarten ist, gibt es für Feinstaub nicht. Feinstaub unterscheidet sich somit von anderen Schadstoffen – wie z.B. Stickstoffdioxid – grundlegend: Feinstaub ist immer schädlich. Nicht nur kurzzeitig erhöhte Konzentrationen – zum Beispiel einzelne Tage mit Überschreitungen des PM10-Wertes von 50 μg/m3 Luft – führen zu gesundheitlich negativen Wirkungen; gerade längerfristige, geringere Konzentrationen leisten einen deutlichen Beitrag zur Gesamtwirkung. Die Auswertung der Studien ergab weiter:Erhöhte Sterblichkeit
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Belastung durch Verkehr
Autobahn A5 und die Rheintalbahn führen dazu, dass die Vorbelastung für den Tagesmittelwert durch PM10-Staub mit 83 μg/m3 (2005) bzw. 104 μg/m3 (2006) auch ohne das DYN A5 bereits über dem Immissionswert von 50 μg/m3 liegt [5]. Staub und Feinstaub haben wir also schon jetzt zu viel. Im Jahr 2006 wurde der Grenzwert lt. Gicon bereits 20 mal überschritten. Gicon errechnet (überwiegend wegen dem Pelletwerk) künftig mit 27 Überschreitungen [5] des Tagesmittelwertes. Aber der Gutachter stellt auch fest: "Die aufgetretenen Belastungen im Bereich der Tankstelle Bauer sind mit den vorliegenden Messergebnissen und Berechnungsergebnissen für den bestimmungsgemäßen Betrieb nicht erklärbar. Eine mögliche Erklärung könnte dadurch gegeben sein, dass die in den Trocknerkanälen anhaftenden Stäube (gröbere Partikel), welche im Regelfall durch die Reinigung der Trocknerkanäle vermieden werden, stoßweise mit über die Trocknerluft emittiert wurden sind. Durchgeführte Ausbreitungsberechnungen zeigen, dass das Maximum der aus der Abluft der Trocknern resultierenden Immissionen im Bereich der festgestellten Belastungen liegt."Belastung durch das Pelletwerk
Die zu erwartende Staubbelastung durch das Pelletwerk mit Heizwerk wurde durch eine Staub-Prognose ermittelt [5]. Die Untersuchung nennt als wesentliche Staubquellen die zwei Bandtrockner (zusammen 86 %) sowie das Heizwerk (13 %). Die restlichen Staubquellen fallen somit kaum ins Gewicht.Das ebenfalls untersuchte Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) konnte durch einen Bürgerentscheid vorläufig verhindert werden. Es würde zusätzlich ca. 1288 g Staub pro Stunde ausstoßen (zum Vergleich: Heizwerk 750 g, Trockner je 2425 g). Das Heizwerk besitzt eine Abgasreinigungseinrichtung (Zyklon + Elektrofilter). Es kann davon ausgegangen werden, dass größere Partikel zurückgehalten werden und somit überwiegend PM10-Staub emittiert wird. Für die Trockner liegen Emissionsmessungen vor [4], hier konnte ein Anteil von Feinstaub von 70 – 86 % nachgewiesen werden, dabei können 57 % - 60 % der Kategorie PM2,5 zugeordnet werden. Aus dem Volumenstrom jedes Bandtrockners von 242.500 m3 pro Stunde und einem Ansatz des Gutachters von 10 mg Feinstaub pro Kubikmeter Abluft errechnet er: 2 * 242.500 m3/h * 0,01 g/m3 = 4,85 kg pro Stunde!
Jeden Tag könnte man mit dem Staub des Pelletwerkes saubere Luft im Umkreis von über einem Kilometer so einstauben, dass der Immissions-Grenzwert von 50 μg/m3 überschritten wird!
Das gesamte Pelletwerk emittiert nach diesem Gutachten über 5,6 kg Staub pro Stunde oder über 45 Tonnen Staub pro Jahr, davon etwa 32 bis 39 Tonnen Feinstaub, größtenteils in Form lungengängigen Anteils PM2,5!
Dabei entspricht der Ansatz von 10 mg Feinstaub pro Kubikmeter Abluft gerade mal den Angaben des Herstellers der Bandtrockner. Die genehmigten Werte liegen doppelt so hoch. Ein immer wieder angeführter Messwert von lediglich 2 mg/m3 stammt aus der Abnahmemessung [4], die für eine Immissionsprognose keine Aussagekraft hat. Dafür ist in aller Regel von den widrigsten Bedingungen auszugehen. Zum Vergleich: Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat im Jahr 2006 für Ettenheim und Mahlberg folgende Emissionen ermittelt, verursacht durch biogene Systeme, kleine und mittlere Feuerungsanlagen, sonstige technische Einrichtungen und Verkehr [2],[3]:LUBW: Emissionen 2006 in Tonnen pro Jahr
Staub |
PM10 |
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Ettenheim |
21 |
15 |
Mahlberg |
32 |
17 |
Summe: |
53 |
32 |
Das Pelletwerk emittiert somit in der jetzigen Ausbaustufe bereits mehr Feinstaub als Mahlberg und Ettenheim zusammen!
Quellen
- [1] Umweltbundesamt (UBA): Feinstaubbelastung in Deutschland
- [2] LUBW Emissionskataster 2006: Ettenheim: Gesamtübersicht
- [3] LUBW Emissionskataster 2006: Mahlberg: Gesamtübersicht
- [4] Müller BBM: Bericht zur Durchführung von Emissionsmessungen in der Abluft von 2 Pellettrocknern, Bericht Nr. M69 661/1 vom 11.04.2007
- [5] GICON: Staubemissions-/Immissionsprognose vom 10.5.2007
- [6] GICON: Immissionsberechnungen für Luftschadstoffe für das geplante 2. BM-HW am Standort Ettenheim, März 2007.
- [7] GICON: lmmissionsberechnungen für Luftschadstoffe für das geplante BMHKW und das BMHW am Standort Ettenheim, 04.09.2006
- [8] GICON: Unterlagen für die Einzelfallprüfung gem. § 3 c UVPG für die Errichtung und den Betrieb des BMHKW und BMHW am Standort Ettenheim, 04.09.2006
- [9] GICON: Ergänzende lmmissionsberechnungen für Stickoxide für die BMHW‘s I und II bei Änderung des Emissionsgrenzwertes am Standort Ettenheim vom 19.02.2008
- [10] GICON: Ergänzende lmmissionsberechnungen für Stickoxide für die BMHW‘s I und II bei Änderung des Emissionsgrenzwertes am Standort Ettenheim vom 22.04.2008
- [11] iMA-Bericht Ausbreitungsrechnung 071015 vom 15.10.2007
- [12] iMA Richter & Röckle: Stellungnahme zur geplanten Verbrennung von Altholz in den Feuerungsanlagen der Firma German Pellets GmbH vom 19.02.2009
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