Ergebnisse der DEKRA Nachmessung
Bereits vor Bekanntwerden dieses Berichts [1] der DEKRA (Kurzbegriff: Nachmessung) wurden von Herrn Bürgermeister Metz in den Medien Teilergebnisse bekanntgegeben, die ohne weitere Informationen den Sachverhalt unvollständig beschreiben. So wird behauptet, "40,6 Dezibel betrage die Lärmbelastung" [in der Kronenstraße]. "Der Lärm der Autobahn käme in Orschweier mit 50 Dezibel an, da müsse man sich schon fragen, ob die Vehemenz der Klagen in einer nachvollziehbaren Relation zur messbaren Belästigung stehe."[Ettenheimer Stadtanzeiger, 25. Febraur 2010]
Dazu weisen wir auf folgende Punkte hin:
- Das Veröffentlichen von einzelnen, willkürlichen Zahlenwerten ohne Information darüber,
wie die Werte zustande gekommen sind, ist unseriös.
Der Ausspruch "Traue keine Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast" wird meistens Winston Churchill zugesprochen (viele Publikationen weisen jedoch darauf hin, dass dieses Zitat von Goebbels stamme). - Wenn man genügend Gutachten hat, kann man sich die passenden Zahlen heraus suchen:
Lt. Gutachten TBL Dresden vom 22.9.2006 liegt die "Vorbelastung" nachts in der Kronenstraße bei lediglich 34 dB(A). - Die DEKRA hat in diesem Bericht mehrere Ergebnisse (Tabelle 12) ermittelt. Im Fall C
kommt sie auf immerhin 45,2 dB(A). Nur im Fall A errechnet die DEKRA die bekannt gemachten
40,6 dB(A). Das niedrige Ergebnis (Fall A) gilt nur unter folgenden Annahmen:
- ohne Vorzerkleinerer
- Trockner nur mit 93% Leistung
- ohne Entrinder
- keine Zuschläge für Ton- oder Impulshaltigkeit - Der Vorzerkleinerer ist eine der lautesten Maschinen auf dem Rundholzplatz.
Für diese(n) gibt es Schallleistungs-Angaben zwischen 114 und 123 dB(A).
Die DEKRA hat daher einen Schallleistungspegel von 120 dB(A) angesetzt (3 dB enstprechen einer Halbierung bzw. Verdoppelung der Schallleistung). Obwohl derzeit der leistungsstärkste und lauteste Vorzerkleinerer (Hammel VB 850 D) mit 123 dB zum Einsatz kommt, wird für die Schallausbreitungsrechnung nur die halbe Schallleistung angesetzt, weil zwischenzeitlich eine leisere Maschine eingesetzt wurde! Recherchen im Internet beim Hersteller Hammel werfen die Frage auf, ob der gesichtete Vorbrecher "Red Giant" nicht eher ein "VB 950 D" ist? - Berichte aus der Bevölkerung belegen, dass auch der mobile Vorzerkleinerer "Red Giant" entgegen einer "Selbstverpflichtung" der Firma gelegentlich nachts in Betrieb war. Ob diese Selbstverpflichtung auch für den Entrinder gilt, ist uns nicht bekannt.
- Der Frequenzverlauf zeigt "deutliche Frequenzspitzen bei fTerz = 31,5 und 63 Hz beim Betrieb der Hammermühlen" [3]. Trotz dieser hervortretenden Frequenzen der Hammermühlen wurde kein Zuschlag für Tonhaltigkeit eingerechnet. Diese Frequenzen unter 90 Hz müssten außerdem als "tieffrequent" nach DIN 45 680 bewertet werden. Dies ist offensichtlich nicht erfolgt, obwohl das Landratsamt mehrfach darauf hingewiesen wurde. Die Lüfter der Bandtrockner sind hinsichtlich Tonhaltigkeit auch nicht unproblematisch und werden offensichtlich deshalb bei lediglich 93% Leistung betrieben. Bei 100% erhöht sich der Schallleistungspegel um etwa 4,8 dB (plus Zuschlag für Tonhaltigkeit).
- Es gibt Hinweise in den Genehmigungsunterlagen, dass der Elektrofilter des Heizwerkes wegen der "Abreinigung" sehr impulshaltig ist. Auch dafür wurden keine Zuschläge gerechnet. Die Zuschläge betragen jeweils 3 bis 6 dB!
Bericht in der Badischen Zeitung vom 26. September 2008:
Dekra: German Pellets ist zu laut
"Die Ettenheimer Baurechtsbehörde fordert unter Androhung von Zwangsgeld vom Pelletsproduzenten rasche Verbesserungen. ETTENHEIM/MAHLBERG: Dekra-Akustiker Jürgen Hermann hat festgestellt, dass GP die in der Baugenehmigung festgelegten Grenzwerte nachts um 3,3 Dezibel und tagsüber um 4,6 Dezibel überschreitet." >> Artikel als PDF Dokument (ca. 130 KB) Unser Kommentar dazu: Wie mittlerweile bekannt wurde, hat German Pellets durch ein nicht ganz korrektes Gutachten seinerzeit ein zu hohes Lärm-Kontingent genehmigt bekommen. Nach dem aktuellen Gutachten der Dekra wird aber auch dieser "flächenbezogene Schallleistungpegel" überschritten. Und dies, obwohl die Firma bereits Schallabsorber und weitere Lärmminderungs-Maßnahmen realisiert hat. Was bedeutet dies überhaupt? Genehmigt wurden tags 61 dB(A) und nachts 60 db(A) pro Quadratmeter. Bei einer Fläche von 25.000 m² bedeutet das nachts einen "anlagenbezogenen Schallleistungspegel" von 104 dB(A), interpretierbar als punktförmige Schallquelle mit entsprechender Schallleistung (nachzurechnen mit unserem Lärmrechner). Das Gutachten bewertete lediglich die Emissionen, also den Lärm, den das Werk produziert. Da hier im Wesentlichen der genehmigungskonforme Betrieb der Anlage überprüft wurde, sei der Rundholzplatz nicht in die jetzt bekannt gemachten Messergebnisse eingerechnet worden. Dies sei nicht Teil der Untersuchung gewesen. Dennoch wurde festgestellt, dass auch die dort installierte Hammermühle den genehmigten Schallleistungspegel um 22 dB überschreite. Dies entspricht einer ca. 150-fachen Überschreitung! Weitere Geräte seien zwar genehmigt, aber während der Messung nicht vorhanden gewesen. Die BI-GP hat bezüglich des Volllast-Betriebes während der Messung immer noch Zweifel, die zugehörigen aufgezeichneten Messdaten könnten aus Gründen des Betriebsgeheimnisschutzes nicht veröffentlicht werden. Auch die Abnahme-Messung des Heizwerkes stünde immer noch aus. Die BI-GP hat die Überschreitung eines Grenzwertes bereits im April beanstandet. Dies wurde auch vom Landratsamt inzwischen bestätigt.
Quellen
- [1] DEKRA UMWELT GmbH: Bericht-Nr. 1303/2494 LL 55011695 vom 23.03.2009 ("Nachmessung")
- [2] DEKRA UMWELT GmbH: Bericht-Nr. 1303/2494 LL 55011688 vom 23.09.2008