Inhalt

Ergebnisse der DEKRA Nachmessung

Bereits vor Bekanntwerden dieses Berichts [1] der DEKRA (Kurzbegriff: Nachmessung) wurden von Herrn Bürgermeister Metz in den Medien Teilergebnisse bekanntgegeben, die ohne weitere Informationen den Sachverhalt unvollständig beschreiben.

So wird behauptet, "40,6 Dezibel betrage die Lärmbelastung" [in der Kronenstraße]. "Der Lärm der Autobahn käme in Orschweier mit 50 Dezibel an, da müsse man sich schon fragen, ob die Vehemenz der Klagen in einer nachvollziehbaren Relation zur messbaren Belästigung stehe."
[Ettenheimer Stadtanzeiger, 25. Febraur 2010]

Dazu weisen wir auf folgende Punkte hin:

 

Bericht in der Badischen Zeitung vom 26. September 2008:

Dekra: German Pellets ist zu laut

"Die Ettenheimer Baurechtsbehörde fordert unter Androhung von Zwangsgeld vom Pelletsproduzenten rasche Verbesserungen.

ETTENHEIM/MAHLBERG: Dekra-Akustiker Jürgen Hermann hat festgestellt, dass GP die in der Baugenehmigung festgelegten Grenzwerte nachts um 3,3 Dezibel und tagsüber um 4,6 Dezibel überschreitet."

>> Artikel als PDF Dokument (ca. 130 KB)

Unser Kommentar dazu:

Wie mittlerweile bekannt wurde, hat German Pellets durch ein nicht ganz korrektes Gutachten seinerzeit ein zu hohes Lärm-Kontingent genehmigt bekommen. Nach dem aktuellen Gutachten der Dekra wird aber auch dieser "flächenbezogene Schallleistungpegel" überschritten. Und dies, obwohl die Firma bereits Schallabsorber und weitere Lärmminderungs-Maßnahmen realisiert hat.

Was bedeutet dies überhaupt?

Genehmigt wurden tags 61 dB(A) und nachts 60 db(A) pro Quadratmeter. Bei einer Fläche von 25.000 m² bedeutet das nachts einen "anlagenbezogenen Schallleistungspegel" von 104 dB(A), interpretierbar als punktförmige Schallquelle mit entsprechender Schallleistung (nachzurechnen mit unserem Lärmrechner).

Das Gutachten bewertete lediglich die Emissionen, also den Lärm, den das Werk produziert. Da hier im Wesentlichen der genehmigungskonforme Betrieb der Anlage überprüft wurde, sei der Rundholzplatz nicht in die jetzt bekannt gemachten Messergebnisse eingerechnet worden. Dies sei nicht Teil der Untersuchung gewesen.

Dennoch wurde festgestellt, dass auch die dort installierte Hammermühle den genehmigten Schallleistungspegel um 22 dB überschreite. Dies entspricht einer ca. 150-fachen Überschreitung! Weitere Geräte seien zwar genehmigt, aber während der Messung nicht vorhanden gewesen.

Die BI-GP hat bezüglich des Volllast-Betriebes während der Messung immer noch Zweifel, die zugehörigen aufgezeichneten Messdaten könnten aus Gründen des Betriebsgeheimnisschutzes nicht veröffentlicht werden.

Auch die Abnahme-Messung des Heizwerkes stünde immer noch aus. Die BI-GP hat die Überschreitung eines Grenzwertes bereits im April beanstandet. Dies wurde auch vom Landratsamt inzwischen bestätigt.

 

 

Quellen